Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung (AVWS)
Die Bezeichnung auditive Wahrnehmung und Verarbeitung umschreibt die Fähigkeit, akustische Ereignisse aufzunehmen, sie weiterzuleiten, die Bedeutung zu erfassen und zu verstehen, um sie schließlich entsprechend einordnen zu können.
Von AVWS betroffene Kinder haben Schwierigkeiten, akustische Informationen ausreichend aufzunehmen, sie zu verarbeiten und abzuspeichern. Darüber hinaus bereitet es ihnen Probleme, das Gehörte zu wiederholen und das Wesentliche herauszufiltern.
Mögliche Ursachen der AVWS:
Das symptomatische Erscheinungsbild einer AVWS macht sich von Kind zu Kind individuell anders bemerkbar.
Die hier genannten Störungen können sowohl einzeln als auch kombiniert auftreten. Die Diagnose von Störungen der Hörwahrnehmung ist bereits im Vorschulalter möglich.
Teilleistungsschwächen können im Zeitraum von der Grundschule bis zur Pubertät am besten behandelt werden. Denn Kinder sind in dieser Zeit sehr lernfähig.
Die auslösenden Faktoren für das Auftreten einer AVWS sind bislang noch nicht eindeutig erforscht. Aus diesem Grund ist eine ursächliche Behebung der auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung nur in sehr seltenen Fällen möglich.
Zur Abklärung einer AVWS ist eine umfassende Diagnostik unbedingt erforderlich. Mit dem Einsatz subjektiver und objektiver Verfahren werden auch die auditiven Teilleistungen überprüft.
Die AVWS -Diagnostik ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden und ist vor allem sowohl auf die Ausdauer und Mitarbeit des Kindes wie auch der Eltern angewiesen.
Der zeitliche und apparative Aufwand für eine sorgfältige AVWS-Diagnostik ist sehr hoch und erfordert darüber hinaus speziell geschultes Personal.
Eine Erstattung der Kosten in angemessener Höhe für diese sehr aufwändige Diagnostik ist seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht zu erwarten.
Daher ist eine Selbstbeteiligung an den Kosten bedauerlicherweise nicht zu vermeiden. Wir sind aber bestrebt, den Kostenaufwand für gesetzlich Versicherte so niedrig wie möglich zu halten.
Die Versicherungen von Privatversicherten hingegen übernehmen zumeist die vollständigen Kosten für AVWS-Diagnostik und eine eventuell notwendig werdende Therapie.